BFSG-Kurzcheck
Seit dem 28. Juni 2025 müssen elektronische Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei sein. Kleinstunternehmen sind unter bestimmten Bedingungen ausgenommen. Dieser Kurzcheck liefert einen ersten Anhaltspunkt.
Seit dem 28. Juni 2025 müssen elektronische Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei sein. Kleinstunternehmen sind unter bestimmten Bedingungen ausgenommen. Dieser Kurzcheck liefert einen ersten Anhaltspunkt.